22.04.2024.
ELARIS AG: Muttergesellschaft Elaris Holding plant Anleiheemission zur Wachstumsfinanzierung der ELARIS AG - 22.04.2024 / 17:02
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
ELARIS AG: Muttergesellschaft Elaris Holding plant Anleiheemission zur Wachstumsfinanzierung der ELARIS AG
Bad Dürkheim, 22. April 2024 – Der Vorstand der ELARIS AG („Gesellschaft“, ISIN: DE000A37FT17) hat heute beschlossen, eine von der Elaris Holding GmbH (“Elaris Holding”) geplante Emission einer Unternehmensanleihe im Volumen von bis zu 15 Mio. Euro mit dem Zweck, das weitere Wachstum der ELARIS AG zu finanzieren, zu unterstützen.
Die Elaris Holding hält derzeit 91,1 % der Aktien an der Gesellschaft und wird ihrerseits von der LB Holding GmbH beherrscht, deren alleinige Gesellschafter der Alleinvorstand der Gesellschaft, Lars Stevenson, und seine Ehefrau zu je 50 % sind.
Die bis zu 15.000 untereinander gleichberechtigten und auf den Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen der Anleihe (die „Schuldverschreibungen“) mit einem Nennwert von jeweils 1.000,00 Euro sollen in den kommenden Monaten im Wege einer Privatplatzierung ausgewählten Anlegern im Europäischen Wirtschaftsraum zur Zeichnung angeboten werden. Eine Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Börsenhandel ist nicht vorgesehen.
Die Forderungen der Anleihegläubiger gegenüber der Elaris Holding aus den Schuldverschreibungen sollen durch Verpfändungen von Aktien an der ELARIS AG aus dem Bestand der Elaris Holding GmbH besichert werden.
Mit den Erlösen aus der Anleiheemission soll das weitere Wachstum der ELARIS AG finanziert und das Working Capital gestärkt werden. Die Elaris Holding erwägt insoweit die Zeichnung etwaiger Barkapitalerhöhungen der Gesellschaft und/oder die Gewährung von Gesellschafterdarlehen an die Gesellschaft.
Der Vorstand der Gesellschaft hat heute entschieden, dies aktiv zu unterstützen, um eine Investition der etwaigen von der Elaris Holding im Wege der Anleiheemission eingeworbenen Mittel in die Gesellschaft zu ermöglichen. Hierzu zählt auch eine mögliche Aufnahme von Gesellschafterdarlehen durch die Gesellschaft.
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